Anspruch auf Notbetreuung wird auf weitere Berufe ausgeweitet

Für Schülerinnen und Schüler bis Jahrgang 8 besteht weiterhin ein Notdienst von 8:00-13:10. Der Kreis der Eltern, die diesen Notdienst in Anspruch nehmen dürfen, ist noch einmal ausgeweitet worden:

Neben den bisher schon anspruchsberechtigten Gruppen, können jetzt auch Eltern Ihre Kinder zum Notdienst anmelden, die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung),
  • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
  • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
  • Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation

Weiterhin besteht auch Anspruch bei den besonderen Härtefällen

o drohende Kindeswohlgefährdung,
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
o gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
o drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen sollen, müssen per Mail unter oder telefonisch angemeldet werden. Zur Prüfung der Berechtigung einer Notbetreuung muss eine Arbeitsbescheinigung angehängt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.