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Anspruch auf Notbetreuung wird auf weitere Berufe ausgeweitet

Für Schülerinnen und Schüler bis Jahrgang 8 besteht weiterhin ein Notdienst von 8:00-13:10. Der Kreis der Eltern, die diesen Notdienst in Anspruch nehmen dürfen, ist noch einmal ausgeweitet worden:

Neben den bisher schon anspruchsberechtigten Gruppen, können jetzt auch Eltern Ihre Kinder zum Notdienst anmelden, die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung),
  • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
  • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
  • Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation

Weiterhin besteht auch Anspruch bei den besonderen Härtefällen

o drohende Kindeswohlgefährdung,
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
o gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
o drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen sollen, müssen per Mail unter ed.tdats-revonnahnull@tsil-sgi oder telefonisch angemeldet werden. Zur Prüfung der Berechtigung einer Notbetreuung muss eine Arbeitsbescheinigung angehängt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.