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Schulschließung wird langsam gelockert

Die Schulschließungen werden nach und nach flexibel wieder aufgehoben. Aktuelle Beschlüsse werden wir hier bekannt geben.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können allerdings nach entsprechenden Vorbereitungen möglicherweise vorher stattfinden.
Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil, hat bereits zu erkennen gegeben, dass am Montag, den 27.04.2020 nur die Abschlussjahrgänge wieder mit der Schule beginnen könnten. Allerdings steht noch nicht fest, wie die Schule dann organisiert sein wird. Eventuell werden die Klassen geteilt und es findet noch nicht der Unterricht in allen Fächern statt.

[su_spoiler title=”Der stufenweise Wiedereinstieg in den Unterricht findet in mehreren Schritten statt” style=”fancy” icon=”plus-circle”]

STUFENWEISER WIEDEREINSTIEG IN DEN UNTERRICHT

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 16.04.2020 ist geregelt, wie der Wiedereinstieg in das Schulleben organisiert werden soll.

Wir freuen uns darauf, Euch Schülerinnen und Schüler nach dieser ungewöhnlichen Zeit wieder in der Schule empfangen zu können – leider wird es bei einigen Jahrgängen bis zum konkreten Unterricht in der Schule noch ziemlich lange dauern.

BEGINN DER UNTERRICHTSVERPFLICHTUNG AM 22.04.

Ab Mittwoch, den 22.4. besteht wieder eine Unterrichtsverpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler, die aber zunächst zu Hause – also im Heimunterricht – absolviert werden muss.

Danach beginnt der Unterricht in der Schule stufenweise und in Halbgruppen:

Am 27.04: Jahrgang 10 und z.T. Jahrgang 9. Aus Jahrgang 9 kommen nur die Schülerinnen und Schüler, die sich zur Abschlussprüfung angemeldet haben.

Am 18.05.: Die übrigen Schüler*innen aus Jahrgang 9

Die genauen Termine für die Wiederkehr der Jahrgänge 5/6/7/8 stehen leider noch nicht endgültig fest. Sie sind für Ende Mai und Anfang Juni angedacht.

Da immer nur halbe Lerngruppen kommen dürfen und differenzierter Unterricht nicht stattfindet, werden die Klassen in zwei Gruppen eingeteilt. Die Einteilung und die Information über die Gruppenteilnahme erfolgt durch die Klassenlehrkräfte.

Und bis dahin?

Ab Mittwoch, den 22.04.2020 findet das Lernen zu Hause auf folgende Weise statt:

  • es werden von den Lehrkräften wochenweise Aufgaben für alle Fächer bereitgestellt
  • die Bearbeitung wird von den Lehrkräften durch E-mails, Chats, Videokonferenzen und Telefonsprechstunden unterstützt.

Alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Aufgaben zu bearbeiten, an Chats und Videokonferenzen auf IServ oder anderen Anbietern sowie an telefonischen Sprechstunden teilzunehmen und Aufgaben fristgerecht wieder abzugeben.

Am 22.04. beginnt ebenfalls wieder das Erfassen von Fehlzeiten. Entsprechend müssen Schülerinnen und Schüler ab 22.04.2020 auch wieder krankgemeldet werden, wenn sie nicht am Unterricht zu Hause teilnehmen können.

HYGIENEREGELN

Die Hygieneregeln aufgrund der Corona-Pandemie gelten weiterhin. Für die Schüler*innen, die zur Schule kommen, bedeutet dies:

  • Unterricht findet in halben Lerngruppen statt. Es gibt A- und B-Wochen. In den A-Wochen kommt die eine Hälfte der Klasse Montags, Mittwochs und Freitags, die andere Hälfte Dienstags und Donnerstags, in den B-Wochen umgekehrt. Die Schule gibt die Einteilungen noch bekannt.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt immer die 1,5m-Abstandsregelung, auch in den Pausen und beim Warten vor den Klassenräumen.
  • Auf Händewaschen und weitere Hygienemaßnahmen muss geachtet werden.
  • Es findet kein Sportunterricht in der Sek I statt und die Pausen- und Unterrichtszeiten werden verschoben.
  • Kinder mit Erkältungskrankheitssymptomen (Fieber, Husten…) dürfen nicht zur Schule kommen und müssen von uns umgehend nach Hause zurückgeschickt werden.

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[su_spoiler title=”Das beinhaltet auch das verpflichtende Lernen zu Hause” style=”fancy” icon=”plus-circle”]

Organisation des Lernens zu Hause

Das Lernen ist in folgender Weise organisiert:

  • es werden von den Lehrkräften wochenweise Aufgaben für alle Fächer bereitgestellt
  • die Bearbeitung wird von den Lehrkräften durch E-mails, Chats, Videokonferenzen und Telefonsprechstunden unterstützt.

Da ab heute die Schulpflicht wieder gilt, bedeutet dies, dass alle Schülerinnen und Schüler auch verpflichtet sind, die gestellten Aufgaben zu bearbeiten, an Chats und Videokonferenzen auf IServ oder anderen Anbietern sowie an telefonischen Sprechstunden teilzunehmen und Aufgaben fristgerecht wieder abzugeben.

Ebenso beginnt ab heute wieder das Erfassen von Fehlzeiten. Entsprechend müssen Schülerinnen und Schüler ab 22.04.2020 auch wieder krankgemeldet werden, wenn sie krankheitsbedingt nicht Lage sind, die Aufgaben zu bearbeiten oder an online-Meetings teilzunehmen.

Die Rückmeldung zu den erledigten Aufgaben wird nicht immer in schriftlicher Form erfolgen. Es können auch Chats oder Videokonferenzen einzeln oder in Kleingruppen von der Lehrkraft durchgeführt werden, in denen über den Unterrichtsstoff diskutiert wird und das Feedback mündlich erfolgt.

Im häuslichen Lernen müssen Lern- und Leistungssituation klar voneinander getrennt werden, d.h.:

    • die in häuslicher Arbeit erstellte Aufgaben werden zwar kontrolliert aber nicht bewertet.
    • das in häuslicher Arbeit erworbene Wissen kann aber nach Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Überprüfungen abgeprüft und dann auch bewertet werden.
    • der Rücklauf der Aufgaben wird wöchentlich kontrolliert und ist Teil der Mitarbeit.

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Hier ein Leitfaden zum Lernen zu Hause vom Nds. Kultusminister Tonne.

Über evtl. Änderungen und Aktualisierungen, die die IGS List direkt betreffen, wird diese Webseite aktuell informieren.

Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusminiteriums vom 16.04.2020

Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten von 15.04.2020

Hier weitere aktuelle Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Erlass der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.03.2020.