Abschlüsse
Die Abschlüsse der Integrierten Gesamtschulen sind in der Abschlussverordnung – SEK I festgelegt. Die Grafik zeigt eine vereinfachte Übersicht für den 10. Jahrgang der Integrierten Gesamtschulen.
Mögliche Schulabschlüsse an einer Integrierten Gesamtschule
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einzelne Schulabschlüsse an einer IGS zu erreichen. | |||
Schulabschluss | E-/G-Kurse in den vier differenzierten Fächern DE–EN-MA-NAT | Leistungen in den E-/G-Kursen | Leistungen in den nicht differenzierten Fächern |
Hauptschulabschluss nach der 9.Klasse | GGGG | mindestens 4 | mindestens 4 |
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse | GGGG | mindestens 4 | mindestens 4 |
Sekundarabschluss I Realschulabschluss | EEGG | EE
mindestens 4 GG mindestens 3 |
2×3
restliche Fächer mindestens 4 |
Erweiterter Sekundarabschluss I | EEEE | 3×3 und 1×4 | im Durchschnitt 3,0 |
oder | |||
Erweiterter Sekundarabschluss I | EEEG | 3×3 in E-Kursen
1×2 im G-Kurs |
im Durchschnitt 3,0 |