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Schulelternrat (SCHER)

Schulelternrat (Scher) der IGS List

Für die Eltern der IGS List bietet sich die Möglichkeit, über verschiedene Gremien der Schule einen Einblick in das Schulleben zu bekommen und viele Dinge mitverantwortlich gestalten zu können.

Ob als Klassenelternvertretung, als Elternvertretung für die Klassen-, Zeugnis- und Jahrgangskonferenzen, als Mitglieder der Gesamtkonferenz oder von Fachkonferenzen, als Schulvorstandsmitglieder, als Fördervereinsmitglieder, als Mitglieder von Projekt- und Arbeitsgruppen oder bei der Organisation von anderen schulischen Aktivitäten – Elternmitarbeit ist immer wichtig. Die Elternvertreter*innen können zwischen Eltern und Lehrern eine Verbindung sein, in der sachliche Argumente einen Platz und Gehör finden.

Die IGS List wurde initiativ von engagierten Eltern gegründet, so dass die echte Mitgestaltung des Schullebens von Eltern bis heute fortwirkt. Formal wird dieses auch in besonderer Art und Weise dadurch dokumentiert, dass durch „Besondere Ordnung“ beide Elternvertretungen einer Klasse an der Gesamtkonferenz teilnehmen, jedoch mit lediglich einem Stimmrecht.

Der Schulelternrat der IGS List setzt sich zusammen aus den Elternvertreter*innen der Klassen. „Formal“ wählt jede Klasse 2 Elternvertreter*innen, welche aufgrund der Beschlusslage der Schule gleichberechtigt agieren (sogenannte „Besondere Ordnung“). Unabhängig davon, wer von den Eltern einer Klasse verschiedenste Aufgaben wahrnimmt, können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur die beiden offiziellen Elternvertreter*innen der Klassen an den Sitzungen des Schulelternrates teilnehmen.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand des Schulelternrates.

Derzeit setzt sich der Schulelternratsvorstand wie folgt zusammen:

Andre Feind (Vorsitzender)

Christina Quandt

Iman Al-Radwany

Der Schulelternrat der IGS List tagt regelmäßig 4 mal jährlich. Die Termine werden im Terminplan der Schule berücksichtigt und bekannt gegeben; die Schulelternratsmitglieder erhalten für die Sitzungen natürlich eine Einladung.

Die Aufgaben und (Entsendungs-)Rechte des Schulelternrates richten sich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und natürlich gilt für uns „… echte Mitgestaltung statt Brötchenschmieren bei Schulveranstaltungen“, so ein ehemaliger Vorsitzender des Landeselternrates.

Der Schulelternratsvorstand (alle Mitglieder des Schulelternratsvorstandes) der IGS ist erreichbar unter:
ed.tsiL-SGInull@dnatsrovstarnretleluhcS

Der Vorsitzende des Schulelternrates ist erreichbar unter:
ed.tsiL-SGInull@dnieF.erdnA