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Schulordnung

I. Unterricht und Unterrichtsräume

  1. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schüler/innen werden grundsätzlich nicht vorzeitig aus dem Unterricht entlassen. Der Schließdienst der Klasse sorgt dafür, dass die Klassenräume geöffnet und geschlossen werden. Wertsachen gehören in die Schließfächer.
  2. Zu Beginn der Unterrichtszeit sitzen die Schüler/innen an ihrem Platz und haben die Arbeitsmaterialien für die Stunde bereitgelegt. Jacken und Mützen werden im Unterricht abgelegt. Kopfbedeckungen dürfen getragen werden, solange das Gesicht erkennbar ist.
  3. Vor Fachräumen warten die Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn ruhig auf ihre Lehrkräfte. Die kleine und große Pause werden zum Wechseln der Räume genutzt, sodass alle Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn dort sind.
  4. Ist der/die Lehrer/in 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, informiert ein/eine vom Kurs oder der Klasse bestimmte/r Schüler/in die Organisationsleitung oder das Sekretariat.
  5. Sollten Schüler/innen zu spät kommen, begeben sie sich schnell und leise an ihren Platz.
  6. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Jede/r Schüler/in hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Das Benutzen von störenden elektrischen und elektronischen Geräten im Unterricht ist nicht erlaubt. Das gilt auch bei der Benutzung von Kopfhörern. Die Lehrkraft ist berechtigt, solche Geräte an sich zu nehmen.
  7. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, am Ende und wenn nötig auch zu Beginn einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler/innen sind verpflichtet dieser Aufforderung Folge zu leisten. In Fach- und Differenzierungsräumen werden nach jeder Stunde die Stühle hochgestellt, im Klassenraum in der letzten Unterrichtsstunde, die dort stattfindet.
  8. Um einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, sollen beim Verlassen der Klasse die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet werden. Dazu gehört auch das Herunterfahren der PCs und das Ausschalten der Monitore u. a. elektronischer Geräte.
  9. In Fach- und Computerräumen dürfen die Schüler/innen nur unter Aufsicht arbeiten.
  10. Alle Schüler/innen sind dafür verantwortlich, dass sich ihre Klassenräume einschließlich der Wände, Regale, Pinnwände und des sonstigen Mobiliars in einem ordentlichen, sauberen und schön gestalteten Zustand befinden. Die Klassenlehrer/innen sorgen dafür, dass dies auch geschieht und die Dienste ihre Aufgaben wahrnehmen.
  11. Alle Schüler/innen sorgen für einen ordentlichen Zustand des Jahrgangsbereichs und der Toiletten.

II. Verhalten in der Freizeit und in den Pausen

  1. In den ersten beiden großen Pausen verlassen die Schüler/innen des 5. bis 6. Jahrgangs den Jahrgangsbereich. Den Schülern des 7. bis 10. Jahrgangs ist es freigestellt, in den Klassenräumen oder im Jahrgangsbereich zu bleiben, sofern sie sich daran halten, dass es sich um Ruhezonen handelt. Bei Verstößen kann eine Lehrkraft die Schüler/innen nach draußen schicken und den Klassenraum abschließen.
  2. Klassenräume, Flure, Pausenhalle, Cafeteria und Mensa sind Ruhezonen. Toben, Rennen, Schreien, Inlineskaten, die Benutzung von Cityrollern oder Ballspielen ist auf dem Schulhof erlaubt, nicht jedoch im Gebäude.
  3. Elektronische Geräte (wie z.B. MP3-Player, Handys oder Gameboys) dürfen im Schulgebäude nicht genutzt werden.
  4. Jede/r Schüler/in hinterlässt in der Mensa einen sauberen Platz am Tisch. Alles Weitere regelt die Mensa-Ordnung.
  5. Die Schüler/innen dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  6. Aufgrund der Gefährdung anderer darf nicht mit Schneebällen oder sonstigen Gegenständen geworfen werden.
  7. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof darf nicht geraucht werden. Das gilt auch für den Außenbereich der Schule.
  8. Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Schulangehörigen dürfen nur mit Erlaubnis der Person und schriftlicher Genehmigung der Schulleitung gemacht und veröffentlicht werden.
  9. Wir pflegen einen respektvollen und freundlichen Umgang miteinander, dazu gehört auch die Begrüßung zu Beginn der Unterrichtsstunde sowie das Grüßen und Türaufhalten im Schulgebäude.

III. Sonstiges

  1. Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke mitzubringen, ist verboten. (Erlass des Kultusministers vom 29.06.77)
  2. Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden. Wer Schäden anrichtet, muss dafür aufkommen.
  3. Verschmutzungen von Tischen, Stühlen und Wänden müssen unbedingt unterbleiben. Wenn sich die Verursacher nicht ermitteln lassen, müssen die Verschmutzungen von den Ordnungsdiensten der Klasse beseitigt werden.
  4. Besucher/innen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat anmelden. Der Besuch von anderen Kindern und Jugendlichen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit einer Lehrkraft vereinbart sein. Wenn sich Schulfremde im Gebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, muss sofort eine Lehrkraft verständigt werden.
  5. Abfälle werden in den Wertstoffbehältern getrennt entsorgt. Benutzte Kaugummis gehören in den Restmülleimer. Das Spucken ist im gesamten Schulbereich verboten. Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich. Schüler/innen haben der Aufforderung durch die Lehrer/innen, Verschmutzungen zu beseitigen, Folge zu leisten, auch wenn sie nicht die Verursacher waren.

IV. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  1. Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Lehrkraft nach dem Erlass „Erziehungsmittel“ entsprechend geeignete Erziehungsmittel anwenden.
  2. In gravierenden Fällen findet zusammen mit den Eltern unter Leitung der Jahrgangsleitung ein Abmahnungsgespräch statt. Dabei werden erzieherische Maßnahmen verhängt und Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit getroffen.

V. Schlussbemerkung

Diese Schulordnung kann auf Antrag durch die Gesamtkonferenz ergänzt oder abgeändert werden.