Anspruch auf Notbetreuung wird auf weitere Berufe ausgeweitet
Für Schülerinnen und Schüler bis Jahrgang 8 besteht weiterhin ein Notdienst von 8:00-13:10. Der Kreis der Eltern, die diesen Notdienst in Anspruch nehmen dürfen, ist noch einmal ausgeweitet worden:
Neben den bisher schon anspruchsberechtigten Gruppen, können jetzt auch Eltern Ihre Kinder zum Notdienst anmelden, die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung),
- Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
- Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation
Weiterhin besteht auch Anspruch bei den besonderen Härtefällen
o drohende Kindeswohlgefährdung,
o Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
o gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
o drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.
Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen sollen, müssen per Mail unter ed.tdats-revonnahnull@tsil-sgi oder telefonisch angemeldet werden. Zur Prüfung der Berechtigung einer Notbetreuung muss eine Arbeitsbescheinigung angehängt werden.
Weitere Informationen finden Sie bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.