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5. Schulleitungshandeln

Wir haben eine kollegiale Schulleitung, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft für eine gute Unterrichtsorganisation, effektives Schulmanagement und eine innovative Weiterentwicklung der Schule sorgt.

LEITZIEL 5.1

Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung vertreten als Vorbilder die Werte und pädagogischen Grundsätze der Schule.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung handeln in ihrer alltäglichen Arbeit entsprechend der Schulcharta und Schulordnung.
  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung zeigen durch ihren respektvollen und sachorientierten Umgang mit Lehrkräften, Schulpersonal, Eltern und Schülern ihre Wertschätzung für die unterschiedlichen Gruppen.

LEITZIEL 5.2

Die kollegiale Schulleitung motiviert die Mitarbeiter, Schüler/innen und Eltern und setzt sich aktiv für die Lösung von Konflikten ein.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung würdigen die alltägliche Arbeit der Kollegen, Schüler/innen und Elternschaft sowie des weiteren Schulpersonals in ihrem besonderen Engagement für die Schule und machen ihre Wertschätzung deutlich.
  • Sie greifen Konflikte auf und sorgen für Lösungsvorschläge sowie Lösungsangebote.
  • Die kollegiale Schulleitung entwickelt für Konfliktfälle, die nicht konsensfähig sind, abgestimmte Verfahren zur Konfliktlösung (Konfliktmanagement).

LEITZIEL 5.3

Die kollegiale Schulleitung verteilt bzw. delegiert Aufgaben und legt Verantwortlichkeiten fest.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung legen Aufgabenverteilungen mit Fachbereichsleitungen und Jahrgangsleitungen in einem gleichrangigen Meinungsbildungsprozess fest.
  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung sorgen für eine sachgerechte Aufgabenverteilung bei den schulischen Mitarbeitern und überprüfen die Ergebnisse.
  • Die Schulleitung unterstützt die Schüler- und Elternvertretung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

LEITZIEL 5.4

Die kollegiale Schulleitung arbeitet eng und vertrauensvoll zusammen.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Der Schulleiter, die didaktische Leitung sowie die Organisationsleitung der Schule stimmen sich inhaltlich genau ab.
  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung pflegen den Beziehungsaspekt ihrer Kommunikation gleichberechtigt und vertrauensvoll in einer professionellen und respektvollen Art und Weise.

LEITZIEL 5.5

Die kollegiale Schulleitung gestaltet die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung vertrauensvoll und lösungsorientiert.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Mitglieder der kollegialen Schulleitung sorgen für einen regelmäßigen Informationsaustausch mit der Personalvertretung zur Aufarbeitung von schulrelevanten arbeitsrechtlichen, personellen und atmosphärischen Fragestellungen und zur Lösung von darauf basierenden Konflikten.

LEITZIEL 5.6

Die kollegiale Schulleitung baut mit Unterstützung der Funktionsträger ein Qualitätsmanagement auf, das für die Weiterentwicklung der Schulqualität sorgt.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Schulleitung (Schulleiter/didaktische Leitung) trifft sich regelmäßig mit den Funktionsträgern und legt mit ihnen gemeinsam die Eckpunkte von Unterrichtsqualität, Effektivität und pädagogischem Handeln fest.
  • Schulleitung und Funktionsträger setzen sich zeitnahe Ziele für die Umsetzung beschlossener Maßnahmen und überprüfen diese.
  • Die kollegiale Schulleitung und die Funktionsträger beziehen das Kollegium bei der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung mit ein.

LEITZIEL 5.7

Die kollegiale Schulleitung sorgt in Absprache mit dem Kollegium für eine transparente Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation.

QUALITÄTSSTANDARDS

  • Die Organisationsleitung und der Fachbereichsleiter „Ganztag“ erfragen frühzeitig die Einsatzwünsche des Kollegiums für das jeweils kommende Schuljahr.
  • Die Organisationsleitung berücksichtigt die Einsatzwünsche, erläutert rechtzeitig Abweichungen und erarbeitet einen Interessens- und Nachteilsausgleich, wenn gewünscht unter Einbeziehung der Personalvertretung.
  • Die Schulleitung informiert die Schulöffentlichkeit über den Einsatz von budgetierten Lehrkräften und Ein-Euro-Kräften sowie über organisatorische Maßnahmen zur Stundenersparnis.

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