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Grundsätzliches zur Förderung

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Präambel zur Einzelfall-Förderung

Der Förderverein der IGS List möchte diejenigen Eltern von Schülerinnen und Schülern der IGS-List finanziell unterstützen, die aufgrund von finanziellen Engpässen nicht, oder nur unzureichend in der Lage sind, anstehende Aufwendungen des Schulalltags (Klassenfahrt, Schulmaterialien, Netbook, …) aufzubringen. Dies bringt notwendigerweise mit sich, dass über Bedürftigkeit entschieden werden muss – und dies, ohne die Privatsphäre des einzelnen zu verletzen und in möglichst unbürokratischer Form. Jedoch kann die Bereitstellung von finanziellen Mitteln des Fördervereins – und hierbei handelt es sich um Beiträge von Eltern und Lehrern der IGS List – nur nach Kriterien erfolgen, die eine Bedürftigkeit nachvollziehbar erscheinen lassen und die eine Angemessenheit vermuten lassen. Hierüber zu entscheiden ist für die Mitglieder des Vorstands des Fördervereins nicht immer einfach und setzt, sowohl von Seiten der Antragstellung als auch von Seiten des Fördervereins, ein gewisses Vertrauensverhältnis voraus.

Wie wird gefördert?

Über einen Antrag auf finanzielle Unterstützung entscheidet der Vorstand des Fördervereins grundsätzlich im Einzelfall. Die Unterstützung kann in unterschiedlicher Form beantragt werden:

  1. Gewährung eines Darlehens (Die Rückzahlung erfolgt in einvernehmlich zu vereinbarenden Raten)
  2. Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Teilbetrages
  3. Gewährung eines Zuschusses + Darlehens in Höhe des verbleibenden Restbetrags
  4. Gewährung einer vollen Kostenübernahme

Gewährung eines Darlehens

Für die Gewährung eines Darlehens genügt ein Antrag direkt an den Förderverein der IGS List. Der Vorstand des Fördervereins entscheidet über diesen Antrag auf der dem Datum der Antragstellung folgenden Vorstandssitzung. Der Antragstellung folgt eine schriftliche Benachrichtigung.

Hier können Sie den Antrag online stellen oder das Formular herunterladen:

Gewährung eines Zuschusses oder eine volle Kostenübernahme

Für die Gewährung eines Zuschusses oder einer vollen Kostenübernahme ist dem Antrag ein Bescheid darüber beizulegen, dass die zuständigen amtlichen Stellen für finanzielle Unterstützung in Dingen des Schulalltags (in aller Regel der für den Einzugsbereich zuständige Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit) eine finanzielle Übernahme der Aufwendungen ablehnt. Denn über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ist es Eltern ermöglicht Unterstützung für folgende Leistungen zu beantragen:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre (z. B. Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für Musikunterricht)
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen (100€ jährlich)
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Antragsberechtigt sind diejenigen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Entsprechende Anträge sind zu richten an…

  1. Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld → an das zuständige Jobcenter
  2. Empfänger Sozialhilfe → Sozialamt der Stadt oder Gemeinde
  3. Empfänger Kinderzuschlag / Wohngeld → Wohngeldstelle oder Familienkasse der Stadt oder Gemeinde

Weitere Informationen unter diesem Link

http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/anlaufstellen-fuer-antragstellung/niedersachsen.html

Was sollte ein Antrag enthalten?

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Name des Schülers, Klassenbezeichnung und Name des Klassenlehrers
  • Bezeichnung der zu fördernde Maßnahme (Klassenfahrt, Schulmaterial etc.)
  • Gesamtaufwand der zu fördernden Maßnahme
  • kurze Erläuterung der Erziehungsberechtigten
  • Abgelehnten Antrag der Stellen a) bis c)

Insbesondere bei der Beantragung eines Zuschusses oder einer vollen Kostenübernahme ist etwas ausführlicher darzustellen, aus welchem Grund die finanzielle Aufwendung nicht aus eigener Kraft geleistet werden kann. Der Förderverein möchte keine Einkommensnachweise vorgelegt bekommen, erbittet jedoch nachvollziehbare Begründungen, warum ein Aufbringen der anstehenden Aufwendung nicht möglich erscheint. Ein alleiniger und allgemeiner Hinweis, dass die Einkommensverhältnisse nicht ausreichen, reicht in aller Regel zur Begründung nicht aus. Wird ein Darlehen (bzw. Teildarlehen) beantragt, ist ein Vorschlag zu den Rückzahlungswünschen zu formulieren.

Der Vorstand des Förderverein IGS List